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Steuerliche Nutzung der Tilgung durch Tilgungsaussetzung.
     

Anders als bei selbst genutzten Immobilien können Darlehensnehmer bei fremd genutzten Immobilien die Darlehenszinsen steuerlich geltend machen (siehe Werbungskosten unten).

Für Kapitalanleger empfiehlt es sich daher in der Regel nicht, das Darlehen Monat für Monat zurückzuzahlen - wie es bei Annuitätendarlehen üblich ist. Hintergrund: Bei einer monatlichen Rückzahlung reduziert sich die Zinsbelastung von Monat zu Monat - und somit auch der Steuervorteil.

Stattdessen ist eine endfälliges Festdarlehen mit Tilgungsaussetzung ratsam. Der monatliche Tilgungsbetrag wird dabei nicht zur sofortigen Rückzahlung des Darlehens verwendet, sondern in einen separaten Vermögensaufbauplan investiert werden. Dadurch bleiben der Darlehensbetrag und die Zinsbelastung - und somit auch der Steuervorteil - während der Laufzeit konstant. Durch diese Optimierung lassen sich erhebliche Steuervorteile erzielen und folglich die Rentabilität des Investments deutlich steigern.

 
   
Werbungskosten (Erklärung)
 
   
Vermieter können Kreditkosten als Werbungskosten von ihrem zu versteuernden Einkommen absetzen.
Im Jahr der Anschaffung können Kapitalanleger folgende einmalige Aufwendungen absetzen:
 
   
  1. Disagio
  2. Notarkosten für Grundschuldbestellung und Beurkundung des Kaufvertrags
  3. Anwalts- und Gerichtskosten
  4. Bereitstellungszinsen und Bearbeitungsgebühren
 
 
Auch in den Folgejahren ergeben sich durch laufende Aufwendungen Steuervorteile, beispielsweise durch:
 
   
  1. Jährliche Darlehenszinsen (Kreditzinsen)
  2. Erhaltungsaufwendungen
  3. Kontoführungsgebühren
  4. Grundsteuer
  5. Versicherungsbeiträge (Bauherrenhaftpflicht-, Gebäudehaftpflicht- und Gebäudefeuerversicherung)
  6. Sonstige Kosten, die dazu dienen, Mieteinnahmen zu erzielen und zu sichern (Bsp. Erhaltungsaufwendungen)
    Betriebskosten
 
 
 
 
     
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