Anders als bei selbst genutzten Immobilien können Darlehensnehmer bei fremd genutzten Immobilien die Darlehenszinsen steuerlich geltend machen (siehe Werbungskosten unten).
Für Kapitalanleger empfiehlt es sich daher in der Regel nicht, das Darlehen Monat für Monat zurückzuzahlen - wie es bei Annuitätendarlehen üblich ist. Hintergrund: Bei einer monatlichen Rückzahlung reduziert sich die Zinsbelastung von Monat zu Monat - und somit auch der Steuervorteil.
Stattdessen ist eine endfälliges Festdarlehen mit Tilgungsaussetzung ratsam. Der monatliche Tilgungsbetrag wird dabei nicht zur sofortigen Rückzahlung des Darlehens verwendet, sondern in einen separaten Vermögensaufbauplan investiert werden. Dadurch bleiben der Darlehensbetrag und die Zinsbelastung - und somit auch der Steuervorteil - während der Laufzeit konstant. Durch diese Optimierung lassen sich erhebliche Steuervorteile erzielen und folglich die Rentabilität des Investments deutlich steigern. |